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Städtekonferenz Mobilität (SKM)
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Zankapfel Tempo-30-Zonen. Rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Beispiele


05.07.2013 - Anfang Jahr hat das Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse in Sumvitg GR geschützt. Was bedeutet das für die künftige Bewilligungspraxis von Tempo-30-Zonen? An der Mitgliederversammlung der Städtekonferenz Mobilität bot ein Vertreter der Beratungsstelle für Unfallverhütung Einblick in die laufenden Entwicklungen auf Bundesebene. Ausgehend von Beispielen aus den Mitgliedstädten Basel, Nyon und Zürich bestand Gelegenheit zur Diskussion.